Allgemeine Geschäftsverbindungen (AGB)

               
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§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin / Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung Ihre Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Künstlerin erbracht werden, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

2.5 Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport/ Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von dem Nutzer zu übernehmen.

2.8 Garantie/ Wartung / Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

2.9 Vernichtung/ Zerstörung /Diebstahl /Beschädigung /witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin bzw. der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der zur Erfüllung des Vertrages werden von dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der werden von dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Kein Steuerausweis gemäß Kleinunternehmensregelung §19 UStG.

3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin. Des Weiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

3.4 Minderung der Vergütungen
» Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin getragen, sofern sie abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen § 309 Nr. 13 BGB
4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der Textform.

4.2 Aufhebung/ Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung/ Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/ Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei. Die Vertragspartnerinnen und -partner können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer sein: Privatpersonen, Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer u.a..
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor Vertragsunterzeichnung von beiden Parteien zur Kenntnis genommen werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB von beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in den AGB aufgelisteten Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische Paragraphen oder Formulierungen sowohl in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt das die Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist kein Grund, aus einem von beiden gestrichen zu werden.
Achtung! Nicht vergessen, die eigenen AGB der anderen Seite zur Kenntnis zu geben oder dem Vertrag beizulegen. Es gelten immer diejenigen AGB, die vor der Vertrags-unterzeichnung zuletzt im Verkehr waren. Wenn die andere Vertragspartei ihre AGB sendet, sollte im Gegenzug durch Übersendung der eigenen AGB sofort widersprochen werden. Wird der Widerspruch versäumt, so gelten die AGB des Vertragspartners.
Maßgebliche inhaltliche Änderungen sollten nicht ohne rechtlichen Beistand erfolgen.

Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einem Fotografen erstellt worden, muss die Nutzung geregelt und die Urheberin genannt werden. Gleiches gilt, wenn die Künstlerin das Werk selbst fotografisch oder mittels anderer Techniken reproduziert hat.
Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlerin, bei Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen Kunsthändler oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Künstlerin auf Zugang zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25 UrhG).

Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe und Rückgabe des Werkes/ der Werke
Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk müssen identisch mit denen in der Werkliste und auf dem Lieferschein/ Zertifikat sein.
Für Teile des Werks, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, gelten die Garantie- und Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Veränderung /Vernichtung des Werkes /der Werke
durch die Eigentümerin/ den Eigentümer

Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung und der beabsichtigten Vernichtung eines Werkes durch den Eigentümer unterschieden. Während durch Veränderung das Urheberrecht der Künstlerin verletzt wird, steht es dem Eigentümer hingegen frei, das Werk zu vernichten. Um einer möglichen beabsichtigten Vernichtung entgegenzuwirken, sind vertragliche Regelungen notwendig.

Modifiziert und angepasste Empfehlung, Seite 1 bis 5: Quelle und Copyright © ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Modifiziert und angepasste Empfehlung, Seite 1 bis 5: Quelle und Copyright © ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Akt. Stand: 30.9.2016


Ergänzene AGB für Kurse und Workshops

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Kursen, Seminare und Workshops von REDesign-ARTS in ihren Wohnatelier und der dazu angrenzenden Outdoor Werkstatt. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

Anmeldung
Mit der Anmeldung beim Veranstalter beantragt der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Kurs und verpflichtet sich zur Zahlung des Kursentgeltes. Anmeldungen bitten wir möglichst frühzeitig in Textform an den Veranstalter zu richten. Die fälligen Gebühren müssen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn überwiesen sein, damit die Anmeldung verbindlich wird. Sollte die Veranstaltung nicht zustande kommen, erhalten Sie die volle Kursgebühr zurück oder gutgeschrieben.

Abmeldung Stornierungen
Abmeldungen müssen in Textform erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Haftung Kurse und Workshops
Muss eine Veranstaltung aus Gründen von der Kursleitung abgesagt werden (z.B. wegen Erkrankung) werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Es werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten oder Verspätungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur auf Eigenverantwortung möglicher Verletzungen oder Folgeschäden zu tragen. Aus versicherungstechnischen Gründen wird die Betreuerin/ Kursleitung von jeglicher Verantwortung befreit.
Minderjährige bitte nur mit der Einverständniserklärung der Eltern, sie haften für Ihre Kinder.

 

 

 


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