§ 1
Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen
Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert
darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit
von ihr ist.
1.2
Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung
und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für
die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine
Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz
verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche
Ausstellen.
1.3
Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin
(Urheberin / Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin
Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5
Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen
des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte
u. a.) dürfen nur mit Einverständnis auf den Unterlagen
genannten Künstlerin und unter Nennung Ihre Namens veröffentlicht
werden.
1.6
Aktuelle Berichterstattung zur
Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen
Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso
das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im
Internet sowie im Katalog.
1.7
Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25
UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung,
soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend
zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.)
zu überlassen.
§ 2
Rechte, Pflichten und Leistungen
beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die
Künstlerin ist verpflichtet,
das Werk zum vereinbarten Termin,
in einwandfreiem Zustand und eindeutig
bezeichnet zu übergeben.
2.2
Präsentation / Technische
Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und
Nutzerin einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin
gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist
für die Präsentation
des Werkes die Anwesenheit der
Künstlerin zu einer Veranstaltung
gewünscht, so ist sie dazu
bereit, sofern der Termin rechtzeitig
vereinbart wurde. Die anfallenden
Kosten werden von dem Nutzer getragen;
gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien
hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher
Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Leistungen, die
in diesem Zusammenhang von der Künstlerin erbracht werden,
werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung
und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt
in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Die
Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage
kostenlos zur eigenen Verfügung.
2.5
Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie
oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen.
2.6
Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Der Nutzer
trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller
Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7
Transport/ Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport
des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe
von dem Nutzer zu übernehmen.
2.8
Garantie/ Wartung / Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische
Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders
vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen,
es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.9
Vernichtung/ Zerstörung
/Diebstahl /Beschädigung
/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin trifft alle erforderlichen, technisch möglichen
und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk
zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die
Nutzerin bzw. der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin
unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin
zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht
berührt.
2.10
Beabsichtigte Vernichtung durch
die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin
/ der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab
zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen,
z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11
Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen
der zur Erfüllung des Vertrages werden von dem Nutzer gegen
Nachweis erstattet.
2.12
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der werden von dem Nutzer gesondert
vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2.
13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen,
so ist verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und
in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der
Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung
vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig;
der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung
fällig.
§ 3
Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung
sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und
bei Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.
3.2
Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Kein Steuerausweis gemäß Kleinunternehmensregelung §19
UStG.
3.3
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises
als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen
der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.
Des Weiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.4
Minderung der Vergütungen
» Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages
oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen
führen.
3.5
Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie
anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften
werden von der Nutzerin getragen, sofern sie abgabepflichtig
ist.
§ 4
Aufhebung und Kündigung
von Verträgen § 309
Nr. 13 BGB
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen
der Textform.
4.2
Aufhebung/ Kündigung durch
die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin /
den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene
Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des
vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3
Aufhebung/ Kündigung durch
die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/ Kündigung durch die Künstlerin
ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung
gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4
Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches
Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen
ist ausgeschlossen.
Erläuterungen
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende
Vertragsverhältnis zwischen Bildenden Künstlerinnen
und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei. Die Vertragspartnerinnen
und -partner können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer
sein: Privatpersonen, Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre,
Auftraggeber, Käufer u.a..
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten
vor Vertragsunterzeichnung von beiden Parteien zur Kenntnis genommen
werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die AGB von
beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in den
AGB aufgelisteten Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden,
ohne darin aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische
Paragraphen oder Formulierungen sowohl in den AGB als auch in
den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt das die
Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und
ist kein Grund, aus einem von beiden gestrichen zu werden.
Achtung! Nicht vergessen, die eigenen AGB der anderen Seite zur
Kenntnis zu geben oder dem Vertrag beizulegen. Es gelten immer
diejenigen AGB, die vor der Vertrags-unterzeichnung zuletzt im
Verkehr waren. Wenn die andere Vertragspartei ihre AGB sendet,
sollte im Gegenzug durch Übersendung der eigenen AGB sofort
widersprochen werden. Wird der Widerspruch versäumt, so
gelten die AGB des Vertragspartners.
Maßgebliche inhaltliche Änderungen sollten nicht ohne
rechtlichen Beistand erfolgen.
Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einem Fotografen erstellt worden,
muss die Nutzung geregelt und die Urheberin genannt werden.
Gleiches gilt, wenn die Künstlerin das Werk selbst fotografisch
oder mittels anderer Techniken reproduziert hat.
Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlerin, bei Weiterveräußerung
eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen
Kunsthändler oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös
beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Künstlerin auf Zugang
zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung
von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen erforderlich
ist (§ 25 UrhG).
Rechte,
Pflichten und Leistungen beider
Vertragsparteien
Übergabe
und Rückgabe des
Werkes/ der Werke
Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk müssen identisch
mit denen in der Werkliste und auf dem Lieferschein/ Zertifikat
sein.
Für Teile des Werks, die nicht urheberrechtlich geschützt
sind, gelten die Garantie- und Gewährleistungsregelungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Veränderung
/Vernichtung des Werkes /der
Werke
durch die Eigentümerin/ den Eigentümer
Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung
und der beabsichtigten Vernichtung eines Werkes durch den Eigentümer
unterschieden. Während durch Veränderung das Urheberrecht
der Künstlerin verletzt wird, steht es dem Eigentümer
hingegen frei, das Werk zu vernichten. Um einer möglichen
beabsichtigten Vernichtung entgegenzuwirken, sind vertragliche
Regelungen notwendig.
Modifiziert
und angepasste Empfehlung, Seite
1 bis 5: Quelle und Copyright © ver.di
| Fachgruppe Bildende Kunst | 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| Fachgruppe Bildende Kunst | 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Akt. Stand: 30.9.2016
Ergänzene AGB für
Kurse und Workshops